Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz über die am erforderlichen Bedarf ausgerichteten angemessenen Zuweisungen für die Gewässerunterhaltung nach § 32 Abs. 1 und Abs. 2 des Thüringer Wassergesetzes sowie über die Ausreichung der Mittel § 6 des Thüringer Gesetzes für Kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der Sozialen Infrastruktur.