Die novellierte Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) ist am 28.03.2025 in Kraft getreten. Sie ersetzt die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 22.09.2021, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 14.06.2022 sowie das Rundschreiben vom 12. März 2024.
Die Wertgrenzen zur Vergabe von Direktaufträgen werden von derzeit 7.000 Euro auf 30.000 Euro bei Liefer-, Dienst- und freiberuflichen Leistungen sowie 75.000 Euro bei Bauleistungen angehoben.
Bei Bauaufträgen steigen die Wertgrenzen für eine Freihändige Vergabe von aktuell 250.000 Euro und für eine Beschränkte Ausschreibung von 500.000 auf jeweils eine Million Euro. Des Weiteren werden die Wertgrenzen zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch eine Beschränkte Ausschreibung von bisher 100.000 Euro und durch eine Verhandlungsvergabe von bisher 50.000 Euro jeweils auf den EU-Schwellenwert von 221.000 Euro erhöht.