Gewässerunterhaltungsverband Felda/Ulster/Werra

Die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung obliegt seit dem 01.01.2020 den Gewässerunterhaltungsverbänden. Dazu gehören auch die Beförderung der ökologischen Entwicklung der Bachläufe in den Außengebieten und die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.