Gewässerunterhaltungsverband
Felda/Ulster/Werra

Die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung obliegt seit dem 01.01.2020
den Gewässerunterhaltungsverbänden. Dazu gehören auch die
Beförderung der ökologischen Entwicklung der Bachläufe in den Außengebieten
und die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.