Neue Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“

Die Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ öffnet vom 15. Mai 2025 bis zum 15. August 2025 ein neues Förderfenster. Die Mittel werden über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) bereitgestellt.

Mit diesem Förderaufruf unterstützt das BMUV die Erstellung kommunaler Konzepte zur nachhaltigen Klimaanpassung und für den natürlichen Klimaschutz.

Bei Interesse finden Sie unter nachstehendem Link eine Übersicht zu den aktuellen Förderangeboten des ANK:

https://www.z-u-g.org/das

Förderabruf unter:

https://www.z-u-g.org/das/ank-das-foerderaufruf-2025/

Die Verfügbarkeit der Fördermittel ist zeitlich begrenzt. Es ist Voraussetzung zur Förderung, dass der Bewilligungsprozess im Haushaltsjahr 2025 abgeschlossen wird. Eine solide Zeitplanung sowohl für die Projektlaufzeit als auch für die Phase nach Abschluss der Vorhabenlaufzeit ist für eine Förderung notwendig. Die Prüfung der Anträge beginnt nach deren Eingang. Bei einem eventuellen Ausschöpfen der Fördermittel kann das Förderfenster vorzeitig geschlossen werden.