Der Biber

Präventionsmaßnahmen – z. B. Schutz von Gehölzen gegen Biberfraß

Um Bäume gegen biberverursachte Schäden zu schützen sollten die Bäume mit einem Maschendrahtzaun versehen werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass Biber Maschendraht bis zu einer gewissen Drahtstärke zerbeißen können. Es wird eine Drahtstärke von mind. 2,8 mm empfohlen. Der Draht sollte außerdem mit mind. 10 cm Abstand zum Baumstamm angebracht werden. Zum Schutz der bestehenden Gehölze wird neben dem Maschendrahtzaun auch die Anbringung von Estrichmatten empfohlen. Diese haben sich vielerorts im Einsatz bewährt. Weitere Informationen können im folgenden Dokument nachgelesen werden:

Sie können sich entweder selbst um die Beschaffung und Finanzierung von Präventionsmaßnahmen selbst kümmern oder Sie können einen Antrag beim Kompetenzzentrum Wolf/ Biber/ Luchs (weitere Infos siehe unten) stellen, um die Kosten für Präventionsmaßnahmen erstattet zu bekommen. Diese Anträge werden i. d. R. zeitnah geprüft und bei Erstattungsanspruch ausgezahlt.


Kostenerstattung für Biberschäden

Entstehen Ihnen auf Ihrem Privatgrundstücke, auf einer land-/ forst- oder teichwirtschaftlichen Fläche Schäden durch den Biber, können Sie die entstandenen Kosten am Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs (KWBL) beim Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) geltend machen.

Aktuell steht die neue Biber-Richtlinie noch aus. Wenn diese Richtlinie veröffentlicht wird, können keine Biberschäden mehr auf Privatflächen mehr geltend gemacht werden, sondern nur noch Schäden auf land-/ forst- oder teichwirtschaftlichen Flächen.

Ihre Schadensmeldung muss innerhalb von 1 Woche nach der Schadensfeststellung erfolgen!!!

Biber-Schadensmeldungen richten Sie bitte an die Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises.

Zudem können Sie sich auch beim Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs informieren. Dieses soll beraten, informieren und koordinieren. Ein Bürgertelefon steht täglich von 8-17 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen, für Meldungen zum Biber unter 0361 573 941 941 zur Verfügung.

Webseite vom Kompetenzzentrum Wolf, Biber, Luchs:

https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/kompetenzzentrum

Die Anträge für Biberschäden werden am Ende des Jahres gebündelt und durch das Ministerium geprüft. Eine Kostenerstattung kann nicht garantiert werden.


Presseartikel


Vorschriften