Weitere Aufgaben

Für die Verbandsmitglieder des Gewässerunterhaltungsverbandes kann der Gewässerunterhaltungsverband weitere Aufgaben (Sparte f) wahrnehmen, die über die Gewässerunterhaltung hinausgehen, wie z. B. die Verkehrssicherungspflicht (Gehölzpflege an öffentlichen Wegen und Plätzen). Die Finanzierung erfolgt durch die Verbandsmitglieder.