Weitere Aufgaben

Für die Verbandsmitglieder (derzeit alle Gemeinden/Städte im Verbandsgebiet) des Gewässerunterhaltungsverbandes kann der Gewässerunterhaltungsverband weitere Aufgaben (Sparte F) wahrnehmen, die über die Gewässerunterhaltung hinausgehen, wie z. B. die Verkehrssicherungspflicht (Gehölzpflege an öffentlichen Wegen und Plätzen).

Die Verkehrssicherungspflicht (z.B. Baumfällungen an einer öffentlichen Straße weil der Baum auf öffentliche Infrastruktur droht zu fallen) führt der GUV im Auftrag und auf Kosten des Grundstückseigentümers (i.d.R. die Gemeinde) durch. Die Finanzierung erfolgt dann durch die Gemeinde.