Am 14. Mai 2025 fand im Gleisdreieck, Waltershausen der Informationstag Starkregen und Wassermangel unter Federführung des Thüringer Umweltministeriums statt.
Jeder Bürger kann in den Hinweiskarten prüfen, ob sein Grundstück von Starkregen betroffen sein könnte. Angezeigt werden die Fließgeschwindigkeiten und die Überflutungstiefen. Hinweise zum Lesen der Karte finden Sie ganz unten auf dieser Seite, sowie in den Fachvorträgen (insbesondere TOP 4). Detailierte Infos zum Thema führt der Leitfaden zur Starkregenvorsorge Thüringen auf, in dem auch Maßnahmen vorgeschlagen werden.
Link zur Abfrage der Hinweiskarten für Thüringen:
https://geoportal.de/map.html?map=tk_04-hinweiskarte-starkregengefahren-th
Die Karte zeigt auf unterschiedlichen Kartenebenen (Layern) die sich einstellende Wassertiefe (blaue Farbskala), Fließgeschwindigkeit (gelb-orange-rote Farbskala) sowie die Fließrichtung (Fließpfeile) beim Abfluss eines modellhaften Extremwetterereignisses an. Es besteht die Auswahl auf jeweils zwei modellhafte Abflussereignisse: ein extremes und ein außergewöhnliches Starkregenereignis.
Die folgende Abbildung zeigt den Unterschied zwischen einem extremen und einem außergewöhnlichen Starkregenereignis.
Ein außergewöhnlicher Starkregen (Skala 6-7) findet alle 100 Jahre (T = 100a) statt, wie folgende Grafik zeigt, mit den Auswirkungen auf die Infrastruktur. Jedoch selbst bei einem intensiveren Starkregen (Skala 3-5) kann es zu Schäden an Infrastrukturen kommen. Die Hinweiskarte zeigt neben einem außergewöhnlichen Starkregen auch extreme Starkregen an (Skala 8-12), die mit einer Niederschlagsintensität von 100 mm/Std. einhergehen.

Fachvorträge:
Leitfaden Starkregenvorsorge:
Beispiele für extreme Ereignisse (Szenario 1):
Ein Beispiel aus der Hinweiskarte für außergewöhnliche Fließgeschwindigkeiten.
Rot zeigt die Fließgeschwindigkeit von über 2 m/s.

Ein Beispiel aus der Hinweiskarte für außergewöhnliche Überflutungstiefen.
Blau zeigt die Überflutungstiefen von bis zu 2 Metern.

Link zu den deutschlandweiten Hinweiskarten mit Anmerkungen des Umweltministeriums: