Der Gewässerunterhaltungsverband (GUV) Felda/Ulster/Werra übernimmt seit dem 05.07.2022 freiwillig für zehn seiner Mitgliedsgemeinden bzw. -städte die Beratung sowie die Begleitung der Planung und Umsetzung als auch die Fördermittelbeantragung für Hochwasserschutzmaßnahmen (Sparte d). Die öffentlich-rechtlichen Verträge für die Übertragung des Hochwasserschutzes haben bisher die Städte Bad Liebenstein, Kaltennordheim und Vacha sowie die Gemeinden Barchfeld-Immelborn, Breitungen, Dermbach, Krayenberggemeinde, Oechsen, Unterbreizbach und Wiesenthal unterzeichnet. In Zukunft ist die Aufnahme weiterer Gemeinden auf Antrag an die Verbandsversammlung möglich.
Bereits Anfang des Jahres 2022 gab es in den Gremien des Verbandes Einigung darüber, den Hochwasserschutz als freiwillige, zusätzliche Verbandsaufgabe zu übernehmen. Bis bis dato war der Hochwasserschutz an Gewässern 2. Ordnung ausschließlich eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinden bzw. Städte.
Finanzierung
Die Finanzierung der Tätigkeiten des GUV erfolgt über die Gemeinden. Zunächst wird durch die Gemeinde eine Pauschale an den GUV entrichtet, welche sich über die im Gemeindegebiet befindlichen Gewässerkilometer berechnet. Die Endabrechnung für die jeweilige Gemeinde erfolgt über den tatsächlich anfallenden Zeitaufwand, den der GUV erbracht hat. Je mehr interessierte Gemeinden die Aufgaben des Hochwasserschutzes an den GUV übertragen möchten, desto geringer wird der Eigenanteil an den Gesamtkosten.
In Thüringen wird der Hochwasserschutz und die Fließgewässerentwicklung im Rahmen der „Aktion Fluss – Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“, Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 21.08.2020, gefördert.
Für Hochwasserschutzmaßnahmen wird den Gemeinden somit ein Zuschuss aus Mitteln des europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-OP 2014 bis 2020) gewährt. Die Höhe des Fördersatzes kann folgender Tabelle entnommen werden und richtet sich u. a. danach, wer die Aufgabe des Hochwasserschutzes wahrnimmt. Der Freistaat Thüringen gewährt den Gemeinden einen 10-%igen Förderbonus bei der Übertragung der Hochwasserschutzaufgaben auf den GUV.

Die Umsetzung baulicher Hochwasserschutzmaßnahmen ist nur möglich, wenn diese als wirksame und wirtschaftliche Maßnahme in einem vorliegenden integrales Hochwasserschutzkonzept (iHWSK) enthalten sind. Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Weiterhin muss die Gemeinde über einen Wasserwehrdienst nach § 55 ThürWG verfügen.
Maßnahmen des Hochwasserschutzes (Stand 01.12.2022)
Die durch den GUV umzusetzenden Fördermaßnahmen „Hochwasserschutz“ sind in folgender Tabelle dargestellt.
Gewässer Schweina Vorhaben-Nr.: Stand: Fördersatz: Umsetzung: Träger: | Umsetzung Hochwasser- und Strukturverbesserungskonzept für das Gewässer Schweina – innerorts, Planung der Leistungsphasen 1-2 2019 GZ 0016 Vorplanung 80 % offen Stadt Bad Liebenstein und GUV |
Gewässer Schweina Vorhaben-Nr.: Stand: Fördersatz: Umsetzung: Träger: | Umsetzung Hochwasser- und Strukturverbesserungskonzept für das Gewässer Schweina – Neubau Hochwasserrückhaltebecken, Planung der Leistungsphasen 1-4 2021 GZ 0024 Entwurfsplanung 80 % offen Stadt Bad Liebenstein und GUV |
Gewässer Felda Vorhaben-Nr.: Stand: Fördersatz: Umsetzung: Träger: | Überarbeitung des Hochwasserschutzkonzeptes für das Gewässer Felda offen Aufnahme ins Fördermittelprogramm 2023 65 % offen Anliegergemeinden und GUV |
Gewässer Farnbach Vorhaben-Nr.: Stand: Fördersatz: Umsetzung: Träger: | Umsetzung Gewässerentwicklungskonzept mit integrierter Hochwasserschutzbetrachtung offen Aufnahme ins Förderprogramm 2023 65 % offen Stadt Bad Liebenstein und GUV |


