Hochwasserschutz

Der Gewässerunterhaltungsverband (GUV) Felda/Ulster/Werra übernimmt seit dem 05.07.2022 freiwillig für zwölf seiner Mitgliedsgemeinden bzw. -städte die Beratung sowie die Begleitung der Planung und Umsetzung als auch die Fördermittelbeantragung für Hochwasserschutzmaßnahmen (Sparte d).
Bereits Anfang des Jahres 2022 gab es in den Gremien des Verbandes Einigung darüber, den Hochwasser-schutz als freiwillige, zusätzliche Verbandsaufgabe zu übernehmen. Bis dato war der Hochwasserschutz an Gewässern 2. Ordnung ausschließlich eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinden bzw. Städte.
Die öffentlich-rechtlichen Verträge für die Übertragung des Hochwasserschutzes haben bisher die Städte bzw. Gemeinden unterzeichnet:

Bad LiebensteinEmpfertshausenOechsen
Barchfeld-ImmelbornKaltennordheimUnterbreizbach
BreitungenKrayenberggemeindeVacha
DermbachOberweidWiesenthal
Tabelle: Städte und Gemeinden für die der GUV die Aufgaben des Hochwasserschutzes übernommen hat

In Zukunft ist die Aufnahme weiterer Gemeinden auf Antrag an die Verbandsversammlung möglich.

Finanzierung

Die Finanzierung der Tätigkeiten des GUV erfolgt über die Gemeinden. Zunächst wird durch die Gemeinde eine Pauschale an den GUV entrichtet, welche sich über die im Gemeindegebiet befindlichen Gewässerkilometer berechnet. Die Endabrechnung für die jeweilige Gemeinde erfolgt über den tatsächlich anfallenden Zeitaufwand, den der GUV erbracht hat. Je mehr interessierte Gemeinden die Aufgaben des Hochwasserschutzes an den GUV übertragen, desto geringer wird der Eigenanteil an den Gesamtkosten.

In Thüringen wird der Hochwasserschutz und die Fließgewässerentwicklung im Rahmen der Richtlinie „Aktion Fluss – Thüringer Gewässer gemeinsam entwickeln“ des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 21.08.2020 gefördert.

Für Hochwasserschutzmaßnahmen wird den Gemeinden ein Zuschuss aus Mitteln des europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gewährt. Die Höhe des Fördersatzes kann folgender Tabelle entnommen werden und richtet sich u. a. danach, wer die Aufgabe des Hochwasserschutzes wahrnimmt. Der Freistaat Thüringen gewährt den Gemeinden einen 10-%igen Förderbonus bei der Übertragung der Hochwasserschutzaufgaben auf den GUV.

Tabelle: Fördersätze für Hochwasserschutzmaßnahmen

Die Umsetzung baulicher Hochwasserschutzmaßnahmen ist nur möglich, wenn diese als wirksame und wirtschaftliche Maßnahme in einem vorliegenden integrales Hochwasserschutzkonzept (iHWSK) enthalten sind. Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen. Weiterhin muss die Gemeinde über einen Wasserwehrdienst nach § 55 ThürWG verfügen.

Unsere Maßnahmen zum Hochwasserschutz
(Stand 08.02.2024)

Die durch den GUV umzusetzenden Fördermaßnahmen des Hochwasserschutzes sind in folgender Tabelle dargestellt:

Gewässer Farnbach



VorhabenNr.:
Stand:
Fördersatz:
Umsetzung:
Träger:
Bad Liebenstein, OT Bairoda
Umsetzung Gewässerentwicklungskonzept mit integrierter Hochwasserschutzbetrachtung am Farnbach,
Planung der Leistungsphasen 1-4

offen
Antrag zur Aufnahme ins Förderprogramm 2023 wurde gestellt
65 %
Abschluss der Genehmigungsplanung bis vorauss. 31.12.2025
Stadt Bad Liebenstein und Gewässerunterhaltungsverband Felda/Ulster/Werra
Gewässer Felda

VorhabenNr.:
Stand:
Fördersatz:
Umsetzung:
Träger:
Kaltennordheim und Anliegergemeinden
Überarbeitung des Hochwasserschutzkonzeptes für das Gewässer Felda

offen
Antrag zur Aufnahme ins Fördermittelprogramm 2023 wurde gestellt
65 %
Abschluss der Konzeptüberarbeitung bis vorauss. 31.12.2024
Anliegergemeinden und Gewässerunterhaltungsverband Felda/Ulster/Werra
Gewässer Mosa



VorhabenNr.:
Stand:
Fördersatz:
Umsetzung:
Träger:
Unterbreizbach, OT Pferdsdorf
Umsetzung „Hochwasserschutzkonzept Unterbreizbach“ für Gewässer Mosa – Neubau Hochwasserrückhaltebecken im OT Pferdsdorf,
Planung der Leistungsphasen 1-4

offen
Antrag zur Aufnahme ins Förderprogramm 2024 wurde gestellt
65 %
Abschluss der Genehmigungsplanung bis vorauss. 31.12.2025
Gemeinde Unterbreizbach und Gewässerunterhaltungsverband Felda/Ulster/Werra
Gewässer Schweina



VorhabenNr.:
Stand:
Fördersatz:
Umsetzung:

Träger:
Bad Liebenstein, OT Schweina
Umsetzung Hochwasser- und Strukturverbesserungskonzept für das Gewässer Schweina – innerörtliche Maßnahmen,
Planung der Leistungsphasen 3-4


2019 GZ 0016
Vorplanung
80 %
Leistungsphasen 1-2 (Vorplanung) sind abgeschlossen, Fördermittelantrag für die Leistungsphasen 3-4 wurde gestellt
Stadt Bad Liebenstein und Gewässerunterhaltungsverband Felda/Ulster/Werra
Gewässer Schweina



VorhabenNr.:
Stand:
Fördersatz:
Umsetzung:
Träger:
Bad Liebenstein, OT Schweina
Umsetzung Hochwasser- und Strukturverbesserungskonzept für das Gewässer Schweina – Neubau Hochwasserrückhaltebecken,
Planung der Leistungsphasen 1-4


2021 GZ 0024
Entwurfsplanung
80 %
Abschluss der Genehmigungsplanung bis vorauss. 31.12.2025
Stadt Bad Liebenstein und Gewässerunterhaltungsverband Felda/Ulster/Werra
Gewässer Schweina



VorhabenNr.:
Stand:
Fördersatz:
Umsetzung:
Träger:
Bad Liebenstein, OT Schweina
Umsetzung Hochwasser- und Strukturverbesserungskonzept für das Gewässer Schweina zwischen Schützenwehr „Marienthal“ und „Am Flößchen“,
Planung der Leistungsphasen 1-9

offen
Antrag zur Aufnahme ins Fördermittelprogramm 2024 wurde gestellt
80 %
Abschluss der Genehmigungsplanung bis vorauss. 31.12.2025
Stadt Bad Liebenstein und Gewässerunterhaltungsverband Felda/Ulster/Werra
Tabelle: Aktuelle Maßnahmen zum Hochwasserschutz des GUV Felda/Ulster/Werra